| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1) Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Vermieter rechtsverbindlich zustande. Der Beherbergungsvertrag kommt ferner zustande, nachdem der Mieter ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages an den Vermieter innerhalb des mitgeteilten Termins zurückgesandt hat und danach innerhalb weiterer 7 Tage die im Vertrag angegebene Anzahlung geleistet wird. Sollte dies nicht geschehen, besteht kein Anspruch auf die gebuchte Ferienwohnung. Sofern nicht der Gast die Ferienwohnung selbst bucht, sondern ein Dritter, haftet dieser gegenüber dem Vermieter zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Beherbergungsvertrag kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich nicht mehr möglich, mündlich erfolgen. Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und die im Beherbergungsvertrag aufgeführte Ferienwohnung gemäß der zugesagten Beschreibung. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, eine Überschreitung der angegebenen Personenzahl und eine Untervermietung sind nicht zulässig. Eine Vermietung an Minderjährige ohne eine Begleitung mindestens einer volljährigen Person ist nicht gestattet. 2) Bezahlung Bei Buchung der Ferienwohnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. 7 Tage vor Anreise oder spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit ist der Restbetrag zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Bezahlung Sie keinen Anspruch auf Leistungen unsererseits haben. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 10 Tagen vor Anreise erfolgt die Bezahlung vor Ort. 3) An- und Abreise An- und Abreisetag gelten als je ein halber Miettag und werden als solcher berechnet. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Mindestmietdauer ist 1 voller Tag. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache. Im Falle einer verspäteten Anreise bitten wir um rechtzeitige Information. Wenn nicht anderes vereinbart, muss die Anreise bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Bei nicht erfolgter Aneise bis 18:00 Uhr am Anreisetag kann der Vermieter davon ausgehen, dass eine Anreise nicht mehr erfolgt und kann die Ferienwohnung anderweitig vermieten. Bezüglich der sodann entstehenden Kosten wird auf Ziff. 4 verwiesen. 4) Rücktritt Sofern zwischen Gast und Vermieter nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, hat der Vermieter bei Rücktritt des Gastes einen Ersatzanspruch nach nachfolgender Staffelung. Als pauschalierten Schadenersatz kann der Vermieter fordern: Bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % der Gesamtmiete; mindestens 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtmiete. Ab 29. Tag vor Mietbeginn: 80 % der Gesamtmiete. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Dem Mieter steht des Recht zu, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Nichtantritt oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung des Mietpreises. 5) Mietpreis/Nebenkosten Der Mietpreis für die Ferienwohnung versteht sich inklusive der Nebenkosten, wie Wasser, Heizung und Strom. Ebenfalls enthalten sind Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher. 6) Kaution Am Anreisetag kann eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro berechnet werden. Nach schadensfreier Übergabe der Ferienwohnung nach Mietzeitende wird die Kaution unverzüglich zurückgezahlt. Entstehen in der Ferienwohnung Schäden, die durch den Gast verursacht worden sind, haftet der Gast für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den eingetretenen Schaden auf. Im Falle einer Schadensverursachung wird die Kaution zur Regulierung des entstandenen Schadens verwendet. 7) Parkplatz Ein Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des abgestellten Kraftfahrzeuges und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern das Fahrzeug aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht auf dem Stellplatz passt, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung. 8) Haftung Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung der Ferienwohnung. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Auswirkungen von Straßenbau- bzw. Hausarbeiten. Vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. 9) Haustiere Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. 10) Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet, mithin das Amtsgericht Oldenburg. 11) Schriftform Es bestehen keine anderen als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 12) Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die mit dem der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |